AGB’s
§ 1 Definitionen
1.1 EURO-TECHNIK-SHOP
Unter EURO-TECHNIK-SHOP wird der Auftragnehmer L.R. Eurotechnik GmbH verstanden.
1.2 Vertragspartner
Unter dem Vertragspartner ist der Auftraggeber, der mit EURO-TECHNIK-SHOP einen Vertrag geschlossen hat, zu verstehen.
1.3 Vertrag
Unter dem Begriff Vertrag wird die schriftliche Vereinbarung zwischen EURO-TECHNIK-SHOP und dem Vertragspartner verstanden. Der Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Produkten aus dem EURO-TECHNIK-SHOP Produktangebot.
§ 2 Anwendbarkeit
2.1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, bei Ausschluss eventueller Bedingungen des Vertragspartners, für alle zwischen EURO-TECHNIK-SHOP und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden auch dann nicht verpflichtend, wenn EURO-TECHNIK-SHOP nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von EURO-TECHNIK-SHOP. Ausdrücklich schriftlich von den Parteien festgelegte Abweichungen zu diesen Bestimmungen gelten nur für den diesbezüglichen Auftrag oder Vertrag.
2.3 Anwendung des deutschen Rechts
Für alle Verträge, hieraus entstehende Streitigkeiten, einschließlich dieser AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht.
2.4 Dauerverträge
EURO-TECHNIK-SHOP behält sich das Recht vor, in Bezug auf Dauerverträge, die AGB zu ändern und die geänderten Bedingungen auf diese Verträge anzuwenden. EURO-TECHNIK-SHOP wird den Vertragspartner rechtzeitig über etwaige Änderungen der AGB informieren. Die geänderten AGB treten 30 (dreißig) Tage nach Bekanntgabe oder an einem späteren, in dieser Mitteilung genannten Datum in Kraft. Kann der Vertragspartner die geänderten Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren, muss dies EURO-TECHNIK-SHOP vor Inkrafttreten der Änderungen, d.h. innerhalb von 30 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Der Vertragspartner ist berechtigt, ab Inkrafttreten der geänderten Geschäftsbedingungen den Vertrag gemäß den darin festgelegten Bedingungen zu kündigen.
2.5 Nicht rechtsgültige Bestimmungen
Sollte eine der genannten Bedingungen nicht dem geltenden Recht entsprechen, so ist das jeweils geltende Recht sinngemäß anzuwenden. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages und Angebote
3.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Vertragspartner das schriftliche Angebot von EURO-TECHNIK-SHOP, hier speziell das aktuelle Shop-Angebot der Website www.rrtd.de, welches eine deutliche Beschreibung der zu liefernden Gegenstände, schriftlich per Onlinebestellung annimmt. Es wird eine schriftliche Auftragsbestätigung durch EURO-TECHNIK-SHOP erstellt und per E-Mail, in Ausnahmefällen per Telefax übermittelt. Wird der Auftragsbestätigung innerhalb 2 Werktagen nicht schriftlich widersprochen, gilt der Auftrag ebenfalls als erteilt.
3.2 Angebote
Schriftliche Angebote werden in der Regel nicht erstellt. Als Angebot und Auftragsgrundlage gilt die im Shop hinterlegte Produktbeschreibung. Abbildungen dienen nur der Veranschaulichung und können vom tatsächlich gelieferten Produkt abweichen.
3.3 Angestellte
Verträge, Nebenabreden und Zusicherungen, welche mit Angestellten von EURO-TECHNIK-SHOP abgeschlossen wurden, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die EURO-TECHNIK-SHOP Geschäftsleitung.
3.4 Eigentumsvorbehalt an Unterlagen für die Angebotserstellung
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich EURO-TECHNIK-SHOP Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und müssen bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an EURO-TECHNIK-SHOP zurückgegeben werden.
3.5 Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil
a) der beanstandete Fehler bei Überprüfung nicht auftrat,
b) ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist,
c) der Vertragspartner einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
d) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde
§ 4 Preise, Preisänderungen und Abrechnung
4.1 Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise stets als Preise im Shop inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich der Auftragsabhängigen Versand- und Verpackungskostenpauschalen inklusive der Transportversicherung.
4.2 Kaufpreise
Kaufpreise beziehen sich auf den gültigen Preis bei Vertragsabschluss.
Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO.
4.3 Einbau-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Ausbaupreise
Die Ausführung von Einbau-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Ausbauarbeiten gehört nicht zum Produkt- und Serviceangebot der RRTD GbR.
4.4 Nicht veranschlagte Leistungen
Im Shop nicht aufgeführte Leistungen gehören nicht zum Leistungsspektrum der RRTD GbR, können aber im Einzelfall angefragt werden.
4.5 Abrechnung
EURO-TECHNIK-SHOP stellt den geschuldeten Betrag dem Vertragspartner mittels einer Abrechnung in Rechnung. Auf den Rechnungen wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Beanstandungen bezüglich der zugesandten Rechnungen müssen EURO-TECHNIK-SHOP innerhalb von 8 (acht) Tagen schriftlich bekannt gegeben werden.
4.6 Preisänderungen
Bei Dauerschuldverhältnissen sowie Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 (vier) Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist EURO-TECHNIK-SHOP berechtigt eine anteilige Preisanpassung durchzuführen, wenn
a) die Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß und/oder
b) die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5% steigen oder fallen, oder
c) die Mehrwertsteuer, sowie sonstige Steuern, Gebühren oder Abgaben eine Änderung erfahren.
4.7 Die EURO-TECHNIK-SHOP „Geld zurück Garantie“
EURO-TECHNIK-SHOP nimmt gelieferte Produkte innerhalb von 2 Wochen ab Kauf der Ware, maßgeblich ist das Rechnungsdatum, gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Die Rücksendung ist vorher schriftlich anzukündigen und hat frei EURO-TECHNIK-SHOP Lieferanschrift oder einer von EURO-TECHNIK-SHOP zu benennenden Adresse zu erfolgen. Die Rücksendefrist gilt als erfüllt, wenn die schriftliche Benachrichtigung fristgerecht bei EURO-TECHNIK-SHOP eingeht und die Rücksendung der Ware innerhalb 7 Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Rücksendeadresse durch EURO-TECHNIK-SHOP erfolgt. Die Höhe der Rückerstattung des Kaufpreises (Produktpreis =100%) richtet sich nach folgenden Kriterien:
• Rücksendung der unbenutzten Ware in unbeschädigter Originalverpackung 100%
• Rücksendung der unbenutzten Ware in beschädigter Originalverpackung 85%
• Rücksendung der unbenutzten Ware ohne Originalverpackung 75%
• Rücksendung der benutzten, aber unbeschädigten Ware 65% abzüglich Reinigungskosten entsprechend den jeweils gültigen Preisen der EURO-TECHNIK-SHOP Vertragswerkstatt.
• Rücksendung der benutzten und beschädigten Ware 50% abzüglich Rep.- und Reinigungskosten entsprechend den jeweils gültigen Preisen der EURO-TECHNIK-SHOP Vertragswerkstatt.
4.9 Ausnahmen
Der § 4.8 gilt nicht für Produkte oder Waren, welche speziell für den Vertragspartner beschafft oder angefertigt wurden oder durch Umstände, welche nicht durch EURO-TECHNIK-SHOP zu vertreten sind, irreparabel beschädigt wurden. Diese Waren werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
§ 5 Zahlung
5.1 Zahlung
Die Begleichung hat in der auf der Rechnung angegebenen Weise und innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu erfolgen. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung rein netto ohne jeden Abzug per Vorkasse innerhalb von 30 (dreißig) Tage nach Rechnungsdatum so vorzunehmen, daß EURO-TECHNIK-SHOP der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist die Vereinbarung anderslautender Zahlungsziele im Einzelfall möglich.
5.2 Wechsel und Schecks
Wechsel oder Schecks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
5.3 Verzug
Zahlt der Vertragspartner nicht bis zu dem Datum welche in der Rechnung angegeben ist, befindet er sich in Verzug, ohne dass eine separate in Verzugsetzung erforderlich ist.
5.4 Verzugszinsen
Zahlt der Vertragspartner den von ihm geschuldeten Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig, schuldet er vom Datum des Verzuges an aufgrund der vorgenannten Bestimmung Verzugszinsen in Höhe von 12.5% p.a.
5.5 Stundung der Bezahlungsverpflichtung
Eine Beanstandung bestimmter Leistungen führt nicht zu einer Aufschiebung der Zahlungspflicht für diese Leistungen und/oder Lieferungen.
5.6 Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners im Zeitraum dem Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung und/oder Leistung oder wird EURO-TECHNIK-SHOP nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit Bedenken bestehen, so ist EURO-TECHNIK-SHOP berechtigt, Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen oder die ausstehende Lieferung zurückzubehalten und/oder die Ausführung der Leistung aufzuschieben.
5.7 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur soweit zugelassen, als diese Gegenforderungen von EURO-TECHNIK-SHOP anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.8 Gerichtliche und außergerichtliche Kosten
EURO-TECHNIK-SHOP ist berechtigt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus dem Inkasso einer Forderung ergeben, vollständig oder teilweise zu Lasten des Vertragspartners gehen zu lassen.
5.9 Sicherheitsstellung
EURO-TECHNIK-SHOP ist berechtigt, vor Beginn der Vertragserfüllung Sicherheit bezüglich der Zahlung zu verlangen.
5.10 Kunden außerhalb Deutschlands
Die Lieferung an Vertragspartner mit Firmensitz und / oder Lieferanschrift außerhalb Deutschlands erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse.
§ 6 Verpflichtungen von EURO-TECHNIK-SHOP
6.1 Allgemeine Verpflichtungen
Wenn die von EURO-TECHNIK-SHOP im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten oder verkauften Gegenstände nicht die Eigenschaften besitzen, die auf Grund des Vertrages angenommen werden dürfen, ist EURO-TECHNIK-SHOP verpflichtet baldmöglichst für die Behebung der Mängel oder für Ersatz Sorge zu tragen.
§ 7 Verpflichtungen des Vertragspartners
7.1 Urheberrechtsschutz
Der Vertragspartner stellt EURO-TECHNIK-SHOP frei von allen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz bezüglich der Verletzung von möglichen Urheberrechten an den im Rahmen des Vertrages von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, usw.
7.2 Erforderliche Erlaubnisse
Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Beantragung der erforderlichen Erlaubnisse und/oder Genehmigungen zwecks Herrichtung und Instandsetzung der Vertragsgegenstände vor Vertragsbeginn Sorge zu tragen. Die im Falle einer Verletzung dieser Verpflichtung erhobenen Ansprüche Dritter fallen ausschließlich dem Vertragspartner zur Last.
7.3 Erforderliche Information
Ist die Vertragserfüllung abhängig von Daten, Anweisungen, Dokumentationen, Unterlagen, technischen Spezifikationen oder Geräten und/oder Einrichtungen, die vom Vertragspartner vertraglich zur Verfügung gestellt werden müssen, dann ist der Vertragspartner auch gehalten, diese spätestens bis zum im Vertrag genannten oder anders vereinbarten Termin zu liefern.
§ 8 Lieferfrist
8.1 Unverbindliche Fristen
Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vereinbart und ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
8.2 Rechtzeitige Selbstbelieferung
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von EURO-TECHNIK-SHOP ist Voraussetzung.
8.3 Beginn der Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit der Versendung der Auftragsbestätigung durch EURO-TECHNIK-SHOP, jedoch nicht vor Beibringung der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
8.4 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Hindernisse
Ist eine Lieferfrist ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, so verlängert sich diese Frist angemessen bei vorliegen höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und Behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg) sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von EURO-TECHNIK-SHOP nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen EURO-TECHNIK-SHOP dem Vertragspartner baldmöglichst mitteilen. Dauert die Behinderung länger als 3 (drei) Monate, so ist der Vertragspartner berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 (dreißig) Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Rücktrittsrecht kann nur innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Vertragspartner ausgeübt werden. Ein Schadenersatzanspruch des Vertragspartners wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.
8.5 Lieferverzug
Bei Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen und Leistungen aus anderen als den unter 8.4 genannten Gründen kann der Vertragspartner – sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist – eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von ½ (ein halb)% bis zur Höhe von im Ganzen 5 (fünf)% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehörender Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer von EURO-TECHNIK-SHOP gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
8.6 Abnahmeverweigerung
Verweigert der Vertragspartner die Abnahme des Vertragsgegenstandes, so kann EURO-TECHNIK-SHOP eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf den Vertragspartner über. EURO-TECHNIK-SHOP ist berechtigt, 1 (einen) Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von ½ (ein halb)% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen; das Lagergeld wird auf 5 (fünf)% begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
8.7 Teillieferung und Teilleistung
Teillieferungen oder Teilleistungen sind zulässig. Geschehen diese auf Veranlassung des Vertragspartners, so trägt dieser die daraus entstehenden Mehrkosten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Eigentumsvorbehalt
Die im Rahmen eines Kaufvertrages gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Vertragspartners aus der Geschäftsverbindung mit EURO-TECHNIK-SHOP – einschließlich der künftig entstehenden Forderungen – in Haupt- und Nebensache Eigentum von EURO-TECHNIK-SHOP. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von EURO-TECHNIK-SHOP. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist EURO-TECHNIK-SHOP nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und ist der Vertragspartner zur Herausgabe oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte verpflichtet.
9.2 Versicherung
EURO-TECHNIK-SHOP ist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Vertragspartner selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
9.3 Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware
Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrag von EURO-TECHNIK-SHOP, und zwar unentgeltlich sowie ohne Verpflichtung für diese derart, dass EURO-TECHNIK-SHOP als Hersteller gemäß §950 HGB anzusehen ist, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, nicht EURO-TECHNIK-SHOP zugehörenden Gegenständen durch den Vertragspartner, steht EURO-TECHNIK-SHOP das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Werden die Vorbehaltswaren von EURO-TECHNIK-SHOP mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner EURO-TECHNIK-SHOP anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
9.4 Verpfändung und Sicherheitsübereignung
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen der Eigentumsvorbehaltsrechte EURO-TECHNIK-SHOP unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
9.5 Weiterveräußerung
Die Forderungen des Vertragspartners aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis mit EURO-TECHNIK-SHOP abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung ist und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die Befugnis von EURO-TECHNIK-SHOP, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich EURO-TECHNIK-SHOP, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. EURO-TECHNIK-SHOP kann verlangen, dass der Vertragspartner ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Vertragspartner gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Vertragspartners gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen EURO-TECHNIK-SHOP und dem Vertragspartner vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf EURO-TECHNIK-SHOP übergeht. Auf Verlangen von EURO-TECHNIK-SHOP ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung an einen Dritten zur Zahlung an EURO-TECHNIK-SHOP bekannt zu geben.
9.6 Wertübersteigerung der Sicherheiten
Übersteigt der Wert der für EURO-TECHNIK-SHOP bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 (zwanzig)%, so ist EURO-TECHNIK-SHOP auf Verlangen des Vertragspartners oder eines durch die Übersicherung von EURO-TECHNIK-SHOP beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe nach Wahl von EURO-TECHNIK-SHOP verpflichtet.
§ 10 Abnahme und Gefahrenübergang
10.1 Gefahrenübergang bei Lieferung
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Vertragspartner über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von EURO-TECHNIK-SHOP oder beauftragten Lieferanten verlässt, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, Teilleistungen erfolgen oder EURO-TECHNIK-SHOP noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich die Absendung des Vertragsgegenstandes aus einem Grund, den EURO-TECHNIK-SHOP nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Transportbereitschaft auf den Vertragspartner über.
10.2 Abnahme bei Montage oder Reparatur
Für Montage- oder Reparaturarbeiten gelten die AGB der jeweiligen EURO-TECHNIK-SHOP Servicepartner, da EURO-TECHNIK-SHOP selbst keine Reparatur- oder Wartungsarbeiten ausführt.
10.3 Prüfungsrecht des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat das Recht, die Vertragsgegenstände vor dem Transport zu prüfen oder prüfen zu lassen. Macht der Vertragspartner von diesem Recht keinen Gebrauch, so darf EURO-TECHNIK-SHOP annehmen, dass der Vertragsgegenstand in gutem Zustand und vollständig angeliefert worden ist.
10.4 Versicherung
Sofern der Vertragspartner nicht ausdrücklich widerspricht, werden alle Lieferungen gegen Transportschäden versichert. Die Kosten hierfür werden dem Vertragspartner mit der Warenrechnung berechnet. Für weiteren Versicherungsschutz wie z.B. Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken hat der Vertragspartner selbst Sorge zu tragen.
§ 11 Einbau, Montage und Demontage
Siehe § 10.2!
§ 12 Gewährleistung
12.1 Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet EURO-TECHNIK-SHOP wie folgt:
a) Auf alle Geräte aus dem Kopperschmidt Spritztechnik Produktprogramm gewährt EURO-TECHNIK-SHOP eine Qualitätsgarantie von 2 (zwei) Jahren auf das verwendete Material sowie auf fehlerfreie Verarbeitung. Für Nachbesserungen bzw. Ersatzstücke haftet EURO-TECHNIK-SHOP bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist, die sich um die Dauer der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlängert.
b) Für Ersatzteile und Verbrauchsmaterial beschränkt sich die Garantie auf einen fehlerfreien Zustand des Produktes bei Auslieferung. Für Verschleißteile gibt es keine Haltbarkeitsgarantie, da für die Haltbarkeit von Dichtungen, Sieben, usw. viele externe Faktoren bestimmend sein können, welche nicht im Einflussbereich von EURO-TECHNIK-SHOP liegen.
c) Für Produkte anderer Hersteller gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweiligen Herstellers.
d) Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner EURO-TECHNIK-SHOP die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist EURO-TECHNIK-SHOP von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei EURO-TECHNIK-SHOP sofort zu verständigen und über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren ist, oder wenn EURO-TECHNIK-SHOP mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von EURO-TECHNIK-SHOP den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
e) Verzögern sich der Versand oder Einbau des Vertragsgegenstandes ohne Verschulden von EURO-TECHNIK-SHOP, so erlischt die Haftung spätestens 12 (zwölf) Monate nach Gefahrenübergang.
f) Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung von EURO-TECHNIK-SHOP auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die EURO-TECHNIK-SHOP gegen den Vorlieferanten des Fremderzeugnisses zustehen.
g) Das Recht des Vertragspartners, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 (sechs) Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
12.2 Gewährleistungsausschlüsse
EURO-TECHNIK-SHOP übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
a) Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Einbau bzw. Inbetriebsetzung oder Wartung durch den Vertragspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleißteile), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Verwendung von Austauschwerkstoffen, oder Mängel, die auf Fehler aufgrund vom Vertragspartner gelieferter Konstruktionsunterlagen beruhen, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische, elektrische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von EURO-TECHNIK-SHOP zurückzuführen sind.
b) Diese gilt insbesondere auch, wenn sich die Prozeßdaten durch – seitens des Vertragspartners oder Dritter – unsachgemäß ausgeführten Änderungen derartig ändern, dass die geräte-, anlagenspezifischen Daten/Leistungsmerkmale nicht mehr eingehalten werden können.
c) Bei unsachgemäßer Instandsetzung/Reparatur durch den Vertragspartner oder seitens Dritter, insbesondere innerhalb des Gewährleistungszeitraums und ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch EURO-TECHNIK-SHOP, oder bei Verwendung nicht von EURO-TECHNIK-SHOP freigegebener Ersatzteile, wird keine Haftung für daraus entstehende Schäden am Vertragsgegenstand oder anderweitige Folgen übernommen.
12.3 Ausbesserungskosten
Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung unmittelbaren Kosten trägt EURO-TECHNIK-SHOP – insoweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren; d.h. die Kosten zur Mängelbeseitigung dürfen 20 (zwanzig)% der durch EURO-TECHNIK-SHOP erbrachten Leistung/Lieferung nicht überschreiten.
12.4 Weitere Ansprüche bei Nachbesserung
Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Vertragspartners, einschließlich aller Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig und es sich um grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt.
§ 13 Haftung
13.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
a) EURO-TECHNIK-SHOP haftet nur für Schäden, verursacht durch sich selbst oder seine Mitarbeiter, soweit es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
b) Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Vertragspartner entsprechend.
c) Im Fall der leichten Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur dann, wenn vertragstragende Vertragspflichten verletzt sind oder Versicherungsschutz besteht. Im Falle der Fahrlässigkeit ist das Haftungsrisiko seitens EURO-TECHNIK-SHOP auf maximal den ½ (ein halb) Wert des Vertragsgegenstandes pro Schadensfall begrenzt. Besonders bezüglich Folge- und Betriebsschäden wird mit Rücksicht auf die Haftungsbegrenzung der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen.
13.2 Produkthaftung
Die Haftung als Hersteller aufgrund des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich auf einen Höchstbetrag von € 25.000,– pro Schadensfall. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Eine Haftung nach US-Amerikanischem Recht wird bei direkter oder indirekter Lieferung in dessen Geltungsbereich grundsätzlich ausgeschlossen.
13.3 Allgemeine Bestimmungen im Falle von Unmöglichkeit der Leistung
Wird EURO-TECHNIK-SHOP die Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe:
a) Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden von EURO-TECHNIK-SHOP zurückzuführen, so ist der Vertragspartner berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf 5 (fünf)% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
b) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die über die genannte Grenze in Höhe von 5% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit EURO-TECHNIK-SHOP in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt bleibt unberührt.
§ 14 Geheimhaltung
14.1 Geschäftsgeheimnis
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle, auch offenkundige Einzelheiten, Informationen und Daten der Parteien, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
14.2 Verwendung nur im Rahmen des Vertrages
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die in Abs. 1 dieses Paragraphen genannten Informationen ausschließlich im Rahmen des Vertrages zu nutzen.
14.3 Verpflichtung auch Dritten auferlegen
Soweit die Vertragsparteien dritte Personen zur Vertragserfüllung heranziehen, verpflichten sie diese zur gleichen Sorgfalt.
§ 15 Kündigung
15.1 Schriftliche Kündigung
Der Vertrag kann, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten von beiden Vertragsparteien beendet werden.
15.2 Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
Bei einem Versäumnis, im Falle von Zahlungsaufschub, Konkurs oder Vergleich sind die Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Derjenige, der den Grund für die sofortige Beendigung herbeigeführt hat, ist gehalten, der Vertragspartei den aufgrund der Beendigung entstandenen Schaden zu vergüten.
§ 16 Streitigkeiten
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der L.R. Eurotechnik GmbH in D-53881 Euskirchen.